Diese Website wird mit dem Baukastensystem von IONOS betrieben. Wir sind bemüht, sie im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit – insbesondere dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 – so zugänglich wie möglich zu gestalten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen an barrierefreie digitale Inhalte vereinbar.
Einige Funktionen und Darstellungen können aus technischen Gründen nicht vollständig barrierefrei angeboten werden. Dies liegt an den strukturellen Beschränkungen des IONOS-Baukastensystems, auf dessen Code wir keinen direkten Zugriff haben. Dennoch bemühen wir uns, alle Inhalte möglichst zugänglich zu präsentieren.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die semantische Auszeichnung (z. B. ARIA-Rollen) ist systemseitig begrenzt.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit, kontaktieren Sie uns gerne:
Dirk Bachmann PunktgenaueZahntechnik GmbH
Am Mantel 1
76646 Bruchsal
Telefon: 07251 / 86060
E-Mail: mail@bachmann-dental.de
Wir sind dankbar für jeden Hinweis und bemühen uns, etwaige Barrieren zu beseitigen.
Durchsetzungsverfahren
Ombudsstelle
Sollte die Firma Dirk Bachmann, Punktgenaue Zahntechnik GmbH nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen:
Nora Welsch
Landes-Behindertenbeauftragte
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
Behindertenbeauftragte im Landkreis Karlsruhe:
Kristina Kunz
Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Karlsruhe
https://www.landkreis-karlsruhe.de/Service-Verwaltung/Themen-Projekte/Inklusion-Teilhabe/Behindertenbeauftragte/
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Verbandsklagerecht
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.
Letzte Aktualisierung: 01.11.2025
